§ 1 Einbeziehung:
Für die
Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen oder
Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bestellers - erlangen - auch bei Kenntnis der Apotheke - nur im Falle
ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch die Apotheke Geltung.
Der Besteller erkennt die
nachstehenden Bedingungen mit Annahme von Leistungen
und Lieferungen der Apotheke an
§ 2 Rückgaberecht (Widerruf):
Belehrung über das
Rückgaberecht des Bestellers:
1. Der Besteller ist
berechtigt, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware
und dieser Belehrung ohne
Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht
als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform
(z.B. per Brief, Fax oder e-mail) ausgeübt werden.
Die Rücksendung der Ware oder das Rücknahmeverlangen sind zu richten
an die Apotheke:
Markus Apotheke
Windthorststrasse 16 + 18
48143 Münster
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts
bei einem Bestellwert von bis zu € 40,00 der
Besteller, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der
Besteller die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Besteller darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann,
hat der Verbraucher zu tragen.
4. Bei Arzneimitteln besteht wegen der Vorschriften zur
Arzneimittelsicherheit und der Ungeeignetheit zur Rücksendung
(§ 312 d Abs. 3 Nr. 1 BGB) kein Widerrufsrecht. Arzneimittel sind
daher vom Umtausch oder von der Rücknahme
ausgeschlossen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages:
1. Angebote der
Apotheke, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website der
Apotheke, sind freibleibend
und erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Apotheke.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der
Apotheke zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Besteller
wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
2. Angebote der Apotheke stellen eine Aufforderung an den Besteller
dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.
Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten
Bestellformulars im Online-Verfahren.
Die Annahme von Bestellungen erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (e-mail)
oder spätestens mit der Auslieferung
der Waren.
3. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen,
Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-,
Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und
Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und
Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen
keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar.
4. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur
sicheren Anwendung des Arzneimittels ein
Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege
als einer persönlichen Information oder
Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.
Der Versand kann weiterhin verweigert werden bei begründetem Verdacht
auf Arzneimittelmissbrauch.
§ 4 Lieferungen:
1. Die Lieferung
erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Sofern der
Apotheke keine Erlaubnis zum
Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 11 a ApoG
erteilt sein sollte, sind apothekenpflichtige
Arzneimittel i. S. d. § 43 Abs. 1 ArzneimittelG jedoch in der Apotheke
abzuholen, denn die persönliche Beratung und
Übergabe dieser Artikel durch pharmazeutisches Personal muss gewahrt
bleiben. Botendienste der Apotheke können
im gesetzlich zulässigen Rahmen im Einzelfall vereinbart werden.
2. Die Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Lieferfristen sind
unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies zwischen den
Parteien ausdrücklich
und in Textform vereinbart wurde.
4. Die Pflicht zur
Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu
liefernden Unterlagen (korrekte Lieferadresse) und die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
5. Die
Bestellung muss innerhalb von zwei Werktagen versendet werden.
Lieferfristen
beginnen mit dem Vertragsabschluss.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, entfällt die alte
Lieferzeit und eine neue ist zu vereinbaren.
6. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen
Eingriffes, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr,
Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben oder bei
Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der Apotheke nicht
zu vertretender Umstände ist die Apotheke berechtigt, die Lieferung
nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Bei Nichtzustellung besteht ein Anspruch auf kostenlose
Zweitzustellung. Vorraussetzung ist, dass der Besteller sich
innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung mit der Apotheke in Verbindung
setzt.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Versandkosten:
1. Die
Zahlungsbedingungen (Porto, Versandkosten) sind im Bestellformular
näher ausgewiesen. Die Kosten einer
vom Besteller gewünschten Sonderversendungsform trägt der Besteller,
ebenso zusätzliche Steuern und Zölle bei
Lieferungen in das Ausland.
2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Absendung/Abholung der bestellten
Ware fällig. Er setzt sich aus den angegebenen
Bruttopreisen (inkl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) und
den Versandkosten zusammen. Die Verpackung
ist im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen der
Bestellung von ihr angebotenen Zahlungsweisen.
Der Rechnungsbetrag wird erst dann vom Bankkonto des Bestellers
abgebucht, wenn die bestellte Ware versandt worden
ist. Der Besteller gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er den
Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
der Ware bezahlt.
3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und
es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender
räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen
bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und
Fälligkeit bei Lieferbereitschaft der Apotheke.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung:
1. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen
ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne
Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
2. Nur von der
Apotheke anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Besteller zur Aufrechnung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur
vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware
im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke wird auf Wunsch des Bestellers
bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware
an diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten
Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Apotheke
um mehr als 20 % übersteigt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der
Besteller der Apotheke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen, wenn der Besteller mit einer
oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über
sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beantragt ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung
verstößt.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem
Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu
übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware
nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung
tritt der Besteller bereits hiermit alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als
Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an diese ab.
Die Apotheke nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Die Apotheke behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen
ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist.
Die Apotheke kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware
verlangen und diesen die Abtretung der
Forderung anzeigen.
§ 8 Gewährleistung:
1. Bei Vorliegen
eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Apotheke ist jedoch berechtigt, die Art
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Besteller bleibt.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Besteller muss die Apotheke innerhalb einer Frist von 2 Monaten
nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel
schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der
Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Apotheke. Unterläßt der
Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels durch
den Besteller. Dies gilt nicht bei Arglist der Apotheke.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der
Sache.
4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Besteller
nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Besteller, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn die Apotheke die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
5. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
6. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die
Apotheke lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel
der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke
nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen:
1. Bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der
Apotheke auf den nach der Art des
Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Apotheke.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Bestellers aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Bestellers.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels
verjähren nach 1 Jahr ab Lieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Apotheke Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 Datenschutz:
Gem. § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Apotheke darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels
einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Anwendbarkeit deutschen Rechts:
1. Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig -
der Sitz der Apotheke in Remscheid vereinbart.
Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf vom 11.04.1998 ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller
geschlossenen Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame
Vereinbarung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart
hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.
|