Allgemeine Geschäftsbedingungen der Markus Apotheke Münster


§ 1 Einbeziehung:

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen oder Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers - erlangen - auch bei Kenntnis der Apotheke - nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch die Apotheke Geltung.
Der Besteller erkennt die nachstehenden Bedingungen mit Annahme von Leistungen
und Lieferungen der Apotheke an

§ 2 Rückgaberecht (Widerruf):

Belehrung über das Rückgaberecht des Bestellers:
 

1. Der Besteller ist berechtigt, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung ohne
Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht
als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder e-mail) ausgeübt werden.
Die Rücksendung der Ware oder das Rücknahmeverlangen sind zu richten an die Apotheke:

Markus Apotheke
Windthorststrasse 16 + 18
48143 Münster

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert von bis zu € 40,00 der
Besteller, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der
Besteller die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Besteller darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann,
hat der Verbraucher zu tragen.

4. Bei Arzneimitteln besteht wegen der Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit und der Ungeeignetheit zur Rücksendung
(§ 312 d Abs. 3 Nr. 1 BGB) kein Widerrufsrecht. Arzneimittel sind daher vom Umtausch oder von der Rücknahme
ausgeschlossen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages:

1. Angebote der Apotheke, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website der Apotheke, sind freibleibend
und erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Apotheke.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Apotheke zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


2. Angebote der Apotheke stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.
Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Online-Verfahren.
Die Annahme von Bestellungen erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (e-mail) oder spätestens mit der Auslieferung
 der Waren.

3. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-,
Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und
Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen
keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar.

4. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein
Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder
Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.

Der Versand kann weiterhin verweigert werden bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.

§ 4 Lieferungen:

1. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Sofern der Apotheke keine Erlaubnis zum
Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 11 a ApoG erteilt sein sollte, sind apothekenpflichtige
Arzneimittel i. S. d. § 43 Abs. 1 ArzneimittelG jedoch in der Apotheke abzuholen, denn die persönliche Beratung und
Übergabe dieser Artikel durch pharmazeutisches Personal muss gewahrt bleiben. Botendienste der Apotheke können
im gesetzlich zulässigen Rahmen im Einzelfall vereinbart werden.


2. Die Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt.
 
3. Lieferfristen sind unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich
und in Textform vereinbart wurde.
 
4. Die Pflicht zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu
liefernden Unterlagen (korrekte Lieferadresse) und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus.

5.
Die Bestellung muss innerhalb von zwei Werktagen versendet werden. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, entfällt die alte Lieferzeit und eine neue ist zu vereinbaren.

6. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr,
Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der Apotheke nicht
zu vertretender Umstände ist die Apotheke berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

Bei Nichtzustellung besteht ein Anspruch auf kostenlose Zweitzustellung. Vorraussetzung ist, dass der Besteller sich
innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung mit der Apotheke in Verbindung setzt.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Versandkosten:

1. Die Zahlungsbedingungen (Porto, Versandkosten) sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Die Kosten einer
 vom Besteller gewünschten Sonderversendungsform trägt der Besteller, ebenso zusätzliche Steuern und Zölle bei
Lieferungen in das Ausland.


2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Absendung/Abholung der bestellten Ware fällig. Er setzt sich aus den angegebenen
Bruttopreisen (inkl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Versandkosten zusammen. Die Verpackung
ist im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen der Bestellung von ihr angebotenen Zahlungsweisen.
Der Rechnungsbetrag wird erst dann vom Bankkonto des Bestellers abgebucht, wenn die bestellte Ware versandt worden
ist. Der Besteller gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
der Ware bezahlt.

3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen
bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und Fälligkeit bei Lieferbereitschaft der Apotheke.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung:

1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.


2. Nur von der Apotheke anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware
im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke wird auf Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware
an diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Apotheke
um mehr als 20 % übersteigt.


2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller der Apotheke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Besteller mit einer
oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beantragt ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung verstößt.

4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu
 übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits hiermit alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an diese ab.
Die Apotheke nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Die Apotheke behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen
ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist.
Die Apotheke kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen und diesen die Abtretung der
Forderung anzeigen.

§ 8 Gewährleistung:

1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
 Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Apotheke ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Besteller bleibt.


2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Der Besteller muss die Apotheke innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der
Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Apotheke. Unterläßt der Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels durch den Besteller. Dies gilt nicht bei Arglist der Apotheke.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
 Gütern trifft den Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn die Apotheke die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

6. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Apotheke lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen:

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Apotheke auf den nach der Art des
Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Apotheke.


2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Bestellers.

3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Lieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Apotheke Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Datenschutz:

Gem. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Apotheke darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit deutschen Rechts:

1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Apotheke in Remscheid vereinbart.
Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


2. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf vom 11.04.1998 ist ausgeschlossen.

§ 12 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame
Vereinbarung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart
hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.